18.03.2005
Wahl von Felix Gerber zum ausserordentlichen Untersuchungsrichter



Das Bundesstrafgericht hat am 15. März 2005 in Absprache mit der Bundesanwaltschaft und mit der Zustimmung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Herrn Felix Gerber, Staatsanwalt des Bundes, als ausserordentlichen Untersuchungsrichter für die Dauer eines Jahres gewählt. Herr Gerber soll - bevor im Verlaufe des Jahres 2005 über einen Weiterausbau des Untersuchungsrichteramtes entschieden werden kann - im Sinne einer Sofortmassnahme für den Abbau der Pendenzen beim Untersuchungs-richteramt eingesetzt werden.




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