11.12.2007
Entscheid der Beschwerdekammer i.S. Adamov (RR.2007.73)



Mit Entscheid vom 6. Dezember 2007 hat die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes die vom früheren russischen Atomminister Evgeny O. Adamov erhobene Beschwerde abgewiesen, welche gegen die Verfügung vom 5. April 2007 des Bundesamtes für Justiz, mit welcher sein Gesuch um Entschädigung für ungerechtfertigte Auslieferungshaft für den Zeitraum vom 2. Mai bis 30. Dezember 2005 abgelehnt worden war, gerichtet war. Im Wesentlichen befand das Gericht, dass, vom konkurrierenden Ersuchen der russischen Behörden abstrahierend, die Voraussetzungen der Auslieferung an die Vereinigten Staaten auf jeden Fall gegeben waren, und dass der Umstand, dass der frühere Minister prioritär an Russland ausgeliefert worden war, die Rechtsmässigkeit der Haft im Hinblick auf die Auslieferung an die Vereinigten Staaten nicht beeinträchtigte.




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