04.11.2010
Report des débats dans la cause Oskar Holenweger (SK.2010.13)



Mit Verfügung vom 3. November 2010 hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts die auf den 11. November 2010 anberaumte Hauptverhandlung in der Strafsache SK.2010.13 (Bundesanwaltschaft gegen Oskar Holenweger) auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben. Der Grund liegt darin, dass wegen fortbestehender Ungewissheit über die Verfügbarkeit von wesentlichen Beweismitteln keine Gewähr besteht, dass ab dem geplanten Datum die Hauptverhandlung ohne wesentliche Unterbrechung hätte durchgeführt werden können.

Weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt, weder auf schriftliche noch mündliche Nachfrage.





Zurück zur Übersicht: Medienmitteilungen 2010