29.05.2020
Untersuchungsbericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichts vom 5. April 2020



Das Bundesstrafgericht hat sich seit dem 20. April 2020 intensiv im Rahmen mehrerer Sitzungen der Verwaltungskommission und einer Sitzung des Plenums mit den Empfehlungen im Untersuchungsbericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichts auseinandergesetzt.

Alle bereits geprüften Empfehlungen sind umgesetzt worden oder werden vollumfänglich eingehalten, so:

Empfehlung 1:  Die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts wird eingeladen, im Falle von Verhinderung oder Ausstand eines Mitglieds Art. 4 Abs. 2 BStGerOR anzuwenden.

Entscheid: Die Verwaltungskommission wendet diese Bestimmung an und prüft, ob allenfalls zusätzlich das Organisationsreglement modifiziert werden soll.


Empfehlung 2: Das Plenum des Bundesstrafgerichts wird eingeladen, Pensenanpassungen während der Amtsdauer (Art. 46 Abs. 2 StBOG) nur ex nunc et pro futuro zu bewilligen.

Entscheid: Die Verwaltungskommission hat entschieden, dem Plenum Pensenerhöhungen nur noch für den künftigen Beschäftigungsgrad vorzuschlagen, in dringenden Fällen wird auf dem Zirkulationsweg entschieden.


Empfehlung 3: Das Präsidium der Strafkammer und (subsidiär) die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts werden eingeladen, die Arbeitsweise der französischsprachigen Mitglieder der Strafkammer zu überprüfen und dem Bundesgericht dazu bis zur Aufsichtssitzung vom 21. September 2020 Bericht zu erstatten.

Entscheid: Die Verwaltungskommission hat entschieden, sich selbst um die Umsetzung dieser Empfehlung zu kümmern.


Empfehlung 4:  Die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts wird eingeladen, die Vergütung von Spesen im Zusammenhang mit der Teilnahme der Richter und Richterinnen an politi­schen Anlässen (Fraktionsausflug im Sommer und dem Weihnachtsessen) sowie im Zusammenhang mit Kursen zur Vorbereitung auf den Ruhestand zu beenden.

Entscheid: Die Verwaltungskommission hat entschieden, dass die Vergütung jeglicher Spesen von Richterpersonen im Zusammenhang mit einer Teilnahme an politischen Anlässen ausgeschlossen ist.


Empfehlung 5: Den Richtern und Richterinnen des Bundesstrafgerichts wird nahegelegt, wenn sie ein Liebesverhältnis mit einer/m Angestellten des Gerichts eingehen, dieses frühzeitig der Verwaltungskommission zu kommunizieren, damit diese im Innern des Gerichts darüber Transparenz herstellen kann.

Entscheid: Die Verwaltungskommission hat entschieden, diese Empfehlung im Verhaltenskodex der Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht aufzunehmen.


Empfehlung 6: Die Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts werden ersucht, sowohl ihre Kollegen und Kolleginnen als auch ihre Untergebenen aus Gerichtsschreiberschaft, Kanzleien und Diensten in allen Situationen mit Anstand, Höflichkeit und Respekt zu behandeln.

Entscheid: Die Verwaltungskommission hat entschieden, unter Beizug einer externen Fachperson eine Aussprache/Retraite durchzuführen


Empfehlung 7: Das Plenum des Bundesstrafgerichts wird eingeladen, das Arbeitsverhältnis mit der Generalsekretärin zu beenden.

Entscheid: An seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 hat das Plenum entschieden, das Arbeitsverhältnis mit der Generalsekretärin aufzulösen.


Kontakt:
Bundesstrafgericht, Pressestelle, Tel. 058 480 68 68, E-mail: presse@bstger.ch





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