09.07.2020
Vertagung des Prozesses gegen einen liberianischen Staatsangehörigen wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen mutmasslich begangen während des Bürgerkriegs in der Republik Liberia



Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hatte den Prozess gegen einen liberianischen Staatsangehörigen wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen ursprünglich für den Zeitraum zwischen dem 14. und dem 20. April 2020 vorgesehen. Es sollten 14 in Liberia wohnhafte liberianische Staatsbürger, davon 7 Zeugen und 7 Privatkläger, zwecks Einvernahme in die Schweiz reisen. 

Am 13. März 2020 musste der Prozess auf Grund der COVID-19-Pandemie, die eine Anreise der liberianischen Staatsangehörigen verunmöglicht hatte, vertagt werden. Die Parteien wurden daraufhin informiert, dass der Prozess im August 2020 stattfinden würde, sollten bis dahin die entsprechenden gesundheitlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein.

Das Gericht informierte die Parteien heute, dass der Prozess nicht wie geplant im August 2020 stattfinden würde, sondern auf November bzw. Dezember 2020 verschoben wird. Im Zuge des Vertagungsentscheides vom 13. März 2020, mit dem der ursprünglich am 14. April 2020 vorgesehene Prozessauftakt auf August 2020 verschoben wurde, ersuchte das Gericht die Republik Liberia rechtshilfeweise darum, die Einvernahme der liberianischen Staatsangehörigen mittels Videokonferenz durchführen zu dürfen. Nach zahlreichen Vorstössen erhielt das Gericht die notwendige Erlaubnis am 27. Mai 2020.

Auf Grund logistischer Schwierigkeiten seit dem 27. Mai 2020 ist es bis heute nicht gelungen, die für die im August vorgesehenen Videokonferenzen notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Da die Schweiz über keine diplomatische Vertretung in der Republik Liberia verfügt, war das Gericht gezwungen, sich mit der Unterstützung der Schweizerischen Botschaft in der Elfenbeinküste an diplomatische Vertretungen ausländischer Staaten in Monrovia zu wenden, um diese um logistische Unterstützung betreffend Räumlichkeiten und technischer Geräte zwecks Abhaltung der Videokonferenzen zu ersuchen. Keine der ersuchten ausländischen Botschaften hat bislang formell ihre logistische Unterstützung zugesagt; Gespräche sind weiterhin im Gange. Es wurde ebenfalls Kontakt mit der UNO in Liberia aufgenommen, da auch diese gegebenenfalls logistische Unterstützung zur Durchführung einer Videokonferenz bieten könnte. Zusätzlich erschwerend tritt hinzu, dass im August und September in Liberia Regenzeit ist. Die Anreise von Privatklägerschaft und Zeugen von ihrem Wohnort nach Monrovia wäre dadurch erschwert worden, zumal in Liberia weiterhin interne Reisebeschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie gelten.

Die durch COVID-19 verursachten Einschränkungen verunmöglichen derzeit die Anreise der 14 liberianischen Staatsangehörigen. Es ist jedoch durchaus denkbar, dass im Herbst eine Verbesserung der sanitarischen Lage eintritt und eine Anreise somit möglich würde.

Auf Grund der besonderen Umstände findet der Prozess im November bzw. Dezember 2020 statt. Somit wäre auch eine Anhörung der liberianischen Staatsangehörigen via Videoschaltung denkbar, sollte eine Anreise zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht möglich bzw. zweckmässig sein.





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