25.10.2013
Bundesstrafgericht weiht neues Gerichtsgebäude ein



Am 25. Oktober 2013 hat das Bundesstrafgericht in Anwesenheit von Vertretern des Bundes, des Kantons Tessin und der Stadt Bellinzona sein neues Gerichtsgebäude an der Viale Stefano Franscini 7 in Bellinzona eingeweiht. Das Gebäude löst die bisherigen provisorischen Gerichtsräumlichkeiten ab. Am 26. Oktober 2013 veranstaltet das Bundesstrafgericht einen Tag der offenen Tür. Dieser wird von einem kulturell-kulinarischen Festprogramm in der Altstadt von Bellinzona begleitet.

Die offizielle Einweihungsfeier des neuen Gerichtsgebäudes hat in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga sowie von Vertretern des Bundes, der eidgenössischen Räte, des Kantons Tessin, der Stadt Bellinzona und der eidgenössischen Gerichte stattgefunden. Nebst Frau Sommaruga beglückwünschten Ständeratspräsident Filippo Lombardi, Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly, Regierungsratspräsident des Kantons Tessin Paolo Beltraminelli sowie der Bürgermeister von Bellinzona, Mario Branda, in ihren Reden das Bundesstrafgericht zum neuen Justizgebäude. Abschliessend richtete der amtierende Präsident des Bundesstrafgerichts, Andreas Keller, seine Worte an die rund 120 geladenen Gäste. Nach einem gemeinsamen Mittagessen erhielten die Anwesenden Gelegenheit, das Gebäude zu besichtigen. Letzteres löst die seit 2004 angemieteten provisorischen Räumlichkeiten an zwei Standorten in Bellinzona ab. Es schafft die für eine korrekte und zeitgemässe Verhandlungsabwicklung und Rechtsprechung notwendigen Rahmenbedingungen. Zugleich verleiht es der 'Institution Bundesstrafgericht' eine dezente und zugleich repräsentative Sichtbarkeit im Zentrum der Stadt Bellinzona.

Das Gebäude basiert auf dem im Frühjahr 2008 von Bund und Kanton Tessin gewählten Siegerprojekt 'DE IURE' des Generalplaner-Teams Bearth & Deplazes Architekten AG / Durisch + Nolli Architetti Sagl, das in der Folge unter der Leitung des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) zum konkreten Bauprojekt ausgearbeitet und detailliert wurde. Für die Realisierung des neuen Sitzes des Bundesstrafgerichts wurde der Eidgenossenschaft vom Kanton Tessin das Gebäude der ehemaligen Handelsschule zur Verfügung gestellt. Deren Kopfbau wurde unter Beachtung denkmalpflegerischer Aspekte renoviert und umgebaut sowie rückwärtig durch einen dreigeschossigen Neubauteil zu einem Ganzen ergänzt. Der Altbau entspricht dem Standard Minergie®, der Neubau erfüllt den Standard Minergie®-P-Eco.
 
26. Oktober 2013 – Tag der offenen Tür
Am 26. Oktober 2013 veranstaltet das Bundesstrafgericht einen Tag der offenen Tür. Die Bevölkerung ist eingeladen, von 09.30 bis 16.30 Uhr das neue Gebäude zu besichtigen. In der Altstadt von Bellinzona erwartet die Besucher zudem zeitgleich mit dem wöchentlichen Markt ein kulturelles und kulinarisches Rahmenprogramm.
 
Das Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht hat seinen Sitz seit 1. April 2004 und Beginn seiner Tätigkeit im Bellinzona. Es ist heute in eine Straf- und eine Beschwerdekammer gegliedert. Ferner verfügt es über das Generalsekretariat, das der Gerichtsverwaltung vorsteht und die diversen Dienste leitet. Am Bundesstrafgericht sind heute rund 65 Personen tätig, davon 18 Richterinnen und Richter.
Die Strafkammer beurteilt erstinstanzlich Strafsachen, welche die Prozessordnung in Abweichung der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Strafverfolgung ausdrücklich der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt. Es handelt sich namentlich um Verbrechen und Vergehen gegen Bundesinteressen sowie um Fälle von Wirtschaftskriminalität, organisiertem Verbrechen und Geldwäscherei mit interkantonalem oder internationalem Bezug.
Die Beschwerdekammer beurteilt Beschwerden in Bundesstrafsachen gegen Verfahrenshandlungen der Polizei und der Bundesanwaltschaft sowie gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte. Darüber hinaus ist sie in diversen weiteren Fällen zuständig. So beurteilt sie z.B. Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
 
Weitere Auskünfte:
Mascia Gregori Al-Barafi, Generalsekretärin, Bundesstrafgericht, Postfach 2720, CH-6501 Bellinzona, Tel. 091 822 62 62, presse@bstger.ch

Jonas Spirig, Kommunikation BBL, Fellerstrasse 21, CH-3003 Bern, Tel. 031 325 50 03, infodienst@bbl.admin.ch





Zurück zur Übersicht: Medienmitteilungen 2013