07.12.2023 - 09:00, Verhandlungsbeginn
07.12.2023, Entscheidverkündung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2023.25

Art der Delikte

Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Ausnutzen von Insiderinformationen als Primärinsider (Art. 154 Abs. 1 FinfraG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, am 15. Mai 2018 als Chief Operating Officer der international tätigen Firma B. die nur Insidern bekannte Information über den schlechter als erwarteten Geschäftsgang der B. im Vorfeld der Veröffentlichung der Quartalszahlen am 24. Mai 2018 ausgenutzt zu haben. Durch den rechtzeitigen Verkauf seiner Anteile habe er einen Verlust in der Höhe von ca. Fr. 250'000.-- vermieden.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
12.12.2023 - 14:15, Verhandlungsbeginn
12.12.2023, Entscheidverkündung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2023.39

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, am 11. September 2022 auf einer Zugfahrt im Kanton Waadt während einer Fahrausweiskontrolle zwei SBB-Beamte mit seiner Faust bedroht zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
08.01.2024 - 09:00, Verhandlungsbeginn
09.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
10.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
11.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
12.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
15.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
16.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
17.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
18.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
19.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
22.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
23.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
24.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
25.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
26.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
29.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
30.01.2024, Fortsetzung der Verhandlung
04.03.2024, Reservedatum
05.03.2024, Reservedatum
06.03.2024, Reservedatum
07.03.2024, Reservedatum
08.03.2024, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2023.23

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen Ousman Sonko wegen: 

- Mord (Art. 112 aStGB)
eventualiter vorsätzlicher Tötung (Art. 111 aStGB)
subeventualiter vorsätzlicher Tötung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. a StGB)

- Mehrfacher schwerer Körperverletzung (Art. 122 Abs. 3 aStGB)
eventualiter mehrfacher Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. f StGB)

- Mehrfacher Gefährdung des Lebens (Art. 129 aStGB)
eventualiter mehrfacher Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. f StGB)

- Mehrfacher Nötigung (Art. 181 aStGB)
eventualiter mehrfacher Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. f StGB)

- Mehrfacher Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 aStGB)
eventualiter mehrfacher Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. g StGB)

- Mehrfacher qualifizierter Freiheitsberaubung (Art. 183 Ziff. 1 i.V.m. Art. 184 Abs. 3 und 4 aStGB)
eventualiter mehrfacher Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. d StGB)

- Mehrfacher vorsätzlicher Tötung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. a StGB)
teilweise eventualiter vorsätzlichem Nichtverhindern der Tötung als Vorgesetzter (Art. 264a Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 264k Abs. 1 StGB)

- Mehrfacher Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. f StGB)
eventualiter mehrfachem vorsätzlichem Nichtverhindern von Folter als Vorgesetzter (Art. 264a Abs. 1 lit. f i.V.m. Art. 264k Abs. 1 StGB)

- Mehrfacher Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a Abs. 1 lit. d StGB)
eventualiter mehrfachem vorsätzlichem Nichtverhindern von Freiheitsberaubung als Vorgesetzter (Art. 264a Abs. 1 lit. d i.V.m. Art. 264k Abs. 1 StGB).



Bemerkungen

Dem Beschuldigten Ousman SONKO wird zusammengefasst vorgeworfen, in den Jahren von 2000 bis 2016 in Gambia teilweise alleine bzw. mehrheitlich zusammen mit einem Täterkollektiv bestehend aus dem damaligen Präsidenten Yahya JAMMEH und Führungsmitgliedern von Sicherheitskräften und Gefängnisdiensten von Gambia diverse schwerwiegende Verbrechen begangen zu haben. Im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung von Gambia soll Ousman SONKO in seinen Funktionen anfänglich als Mitglied der Armee von Gambia, sodann als Generalinspektor der Polizei und zuletzt als Innenminister teilweise alleine bzw. mehrheitlich mit dem Täterkollektiv Menschen vorsätzlich getötet, gefoltert, vergewaltigt und ihnen in schwerwiegender Weise die Freiheit unrechtmässig entzogen haben.

Konkret soll Ousman SONKO im Januar 2000 in Banjul/GMB, in Mittäterschaft mit dem Täterkollektiv vorsätzlich einen putschverdächtigten Soldaten getötet haben.

Weiter wird Ousman SONKO vorgeworfen, im Nachgang zur mutmasslichen Tötung des putschverdächtigten Soldaten, von Januar 2000 bis ca. April 2002, mehrfach dessen Witwe in Tujereng/GMB und in der näheren Umgebung von Bakau/GMB vergewaltigt zu haben. Im Januar 2005 soll Ousman SONKO die Witwe erneut in Banjul/GMB vergewaltigt und zudem gefoltert sowie ihr unrechtmässig die Freiheit entzogen haben.

In Zusammenhang mit einem Putschversuch im März 2006 wird Ousman SONKO vorgeworfen, in Banjul/GMB in Mittäterschaft mit dem Täterkollektiv verschiedenen Personen, Angehörigen der Armee, Politikern und Journalisten unrechtmässig die Freiheit entzogen und eine Person vergewaltigt zu haben.

Im Oktober 2011 soll Ousman SONKO in Banjul/GMB in Mittäterschaft mit dem Täterkollektiv vorsätzlich ein ehemaliges Mitglied der Nationalversammlung getötet haben.

Schliesslich wird Ousman SONKO vorgeworfen, im Zusammenhang mit einer politischen Kundgebung im April 2016 in Banjul/GMB in Mittäterschaft mit dem Täterkollektiv mehrere Oppositionelle gefoltert und ihnen unrechtmässig die Freiheit entzogen zu haben. Einen der Organisatoren der Kundgebung soll Ousman SONKO in Banjul/GMB in Mittäterschaft mit dem Täterkollektiv gefoltert und anschliessend getötet haben.

English version



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch
10.04.2024 - 11:15, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2023.38

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. (Einsprache gegen Strafbefehl) wegen Verletzung von Verkehrssperren (Art. 88 i.V.m. 98 LFG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, mit seinem Segelflugzeug sorgfaltswidrig ohne Bewilligung in ein Flugbeschränkungsgebiet eingeflogen zu sein.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch