19.05.2026 - 08:30, Fortsetzung der Verhandlung
20.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
21.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung
22.05.2026, Fortsetzung der Verhandlung

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2023.42

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft 

- gegen A. wegen Beteiligung an und Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB);

- gegen B. wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Beteiligung an und Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und Beihilfe zur Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB);

- gegen C. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB); und

- gegen die Bank D. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) in Verbindung mit der Strafbarkeit des Unternehmens (Art. 102 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, sich an einer kriminellen Organisation in der Schweiz beteiligt zu haben, insbesondere indem sie Bankkonten und Schliessfächer im Namen von Mitgliedern und Gesellschaften der Organisation eröffnet, ihre Beteiligung durch Einsetzen von Strohmännern verschleiert und fiktive Dokumente erstellt habe, um der Organisation dadurch den Zugriff auf die auf diesen Bankkonten und in diesen Schliessfächern hinterlegten Vermögenswerte zu ermöglichen. Zudem soll sie in diesem Zusammenhang für die Organisation und mit deren Mitteln eine Immobilie im Kanton Genf erworben haben. A. wird ausserdem vorgeworfen, sich zwischen 2005 und 2013 der Geldwäscherei strafbar gemacht zu haben, indem sie aus Straftaten dieser Organisation stammende Vermögenswerte in Höhe von USD 585 Millionen, EUR 108 Millionen und GBP 42 Millionen auf von ihr, im Namen von Mitgliedern und Unternehmen dieser Organisation eröffneten Bankkonten in der Schweiz überwiesen habe. Von diesen inkriminierten Geldern soll A. als dann Überweisungen von USD 101 Millionen, EUR 47 Millionen und GBP 21 Millionen in die Schweiz und ins Ausland veranlasst und im Namen von Unternehmen der Organisation Schliessfächer zur Lagerung von Bargeld, Schmuck und anderen inkriminierten Wertgegenständen angemietet haben. Dabei soll A. den auf den Konten der Organisation einbezahlten und von diesen abgebuchten inkriminierten Geldern mittels gefälschter Dokumente einen legalen Anschein verliehen sowie in ihrem Namen eine Immobilie im Kanton Genf erworben und dort Vermögenswerte, Gemälde und andere inkriminierte Gegenstände gelagert haben.  Schliesslich wird A. vorgeworfen, in der Schweiz Bestechungsgelder in Höhe von USD 105 Millionen gefordert und angenommen zu haben.


B. wird vorgeworfen, sich in der Schweiz an derselben kriminellen Vereinigung wie A. beteiligt zu haben, indem er sich insbesondere um die finanziellen Aspekte der Organisation gekümmert und eine wesentliche Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung von Bestechungsplänen zugunsten von A. eingenommen, an der Eröffnung und Verwaltung von Bankbeziehungen der Organisation mitgewirkt und dabei insofern als Strohmann fungiert habe, als er fälschlicherweise als wirtschaftlich Berechtigter bestimmter Bankbeziehungen aufgeführt und an der Einzahlung und Überweisung von hohen Geldbeträgen aus den kriminellen Aktivitäten der Organisation involviert gewesen sei. Ihm wird ausserdem vorgeworfen, sich zwischen 2005 und 2012 der Geldwäscherei strafbar gemacht zu haben, indem er sich dazu bereit erklärt habe, als Strohmann an der Eröffnung und Verwaltung von Bankbeziehungen zu fungieren, um dadurch A. als tatsächlich Berechtigten der auf diesen Konten eingezahlten Vermögenswerte, die aus Straftaten der Organisation stammen, zu verschleiern, womit er die Einzahlung von USD 552 Millionen und EUR 61 Millionen auf diese Konten sowie die Überweisung von inkriminierten Geldern in Höhe von USD 44 Millionen, EUR 10 Millionen und GBP 1 Million in die Schweiz und ins Ausland ermöglicht haben soll. B. wird zudem vorgeworfen, A. als dessen Gehilfe bei der Forderung und Annahme von Bestechungsgeldern in Höhe von USD 105 Millionen in der Schweiz Hilfe geleistet zu haben. Schliesslich wird ihm vorgeworfen, in den Formularen A falsche Angaben gemacht und diese bei einem Bankinstitut verwendet zu haben.


C. wird vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Bank D. zwischen August 2008 und August 2012 insbesondere neun Bankbeziehungen im Namen von Unternehmen und Mitgliedern der oben genannten kriminellen Vereinigung eröffnet und den wirtschaftlich Berechtigten falsch angegeben respektive den Kunden empfohlen zu haben, falsche wirtschaftlich Berechtigte anzugeben. Zudem soll er den wirtschaftlichen Hintergrund der im Rahmen dieser Bankbeziehungen getätigten Transaktionen nicht oder falsch und verspätet überprüft und bestimmte Mitglieder der Organisation anderen Schweizer Bankinstituten empfohlen haben, wodurch er Handlungen begangen habe, die geeignet seien, die Identifizierung der Herkunft, die Aufdeckung und die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von USD 1 Milliarde, EUR 199 Millionen, GBP 39 Millionen und Fr. 296'000 sowie von Abbuchungen in Höhe von USD 451 Millionen, EUR 139 Millionen, GBP 71 Millionen und CHF 601'000 zu vereiteln.


Der Bank D. wird vorgeworfen, zwischen August 2008 und August 2012 über mangelhafte Prozesse bei der Eröffnung von Geschäftsbeziehungen und der Identifizierung

der wirtschaftlich berechtigten Person, bei der Überwachung der Geschäftsbeziehungen und der Kontrolle der Abklärungen zum wirtschaftlichen Hintergrund der Transaktionen, bei der jährlichen Überprüfung von als PEP eingestuften Geschäftsbeziehungen und der Kontrolle des Zugangs zu den Schliessfächern sowie über unzureichende interne Richtlinien verfügt zu haben. Damit habe die Bank D. nicht alle angemessenen und notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen, um die C. vorgeworfenen Geldwäschereihandlungen zu verhindern.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
19.05.2026 - 08:30, Verhandlungsbeginn
20.05.2026 - 08:30, Fortsetzung der Verhandlung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2025.57

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB).



Bemerkungen

Der ehemaligen Bankangestellten A. wird vorgeworfen, zwischen dem 8. August 2016 und dem 23. September 2016 den Abfluss von über CHF 600'000.-- nach Abu Dhabi veranlasst zu haben. Die Gelder sollen aus dem Kontext der Kreditvergaben in den Jahren 2013/2014 an mosambikanische Staatsunternehmen herrühren (international bekannt als «Hidden Debt»-Skandal) und deliktischer Herkunft sein. Der Abfluss der Gelder sei geeignet gewesen, deren Herkunftsermittlung, Auffindung oder Einziehung zu vereiteln. A. seien daher Geldwäschereihandlungen vorzuwerfen.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
28.05.2026 - 10:00, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.3

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Gruppierungen.



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, er habe am 24. August und 5. Oktober 2020 auf entsprechende Spendenaufrufe hin zwei Zahlungen im Gesamtbetrag von rund EUR 320 an eine Mittelsperson getätigt, um die Versorgungslage inhaftierter Mitglieder der Terrororganisation IS in Gefängnissen oder Lagern in Syrien zu verbessern und einzelnen Personen die Flucht zu ermöglichen.




Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
01.06.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.13

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. (Einsprache gegen einen Strafbefehl) wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) sowie Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB).



Bemerkungen

Es wird A. zusammengefasst vorgeworfen, eine SBB-Kundenbegleiterin anlässlich einer Fahrausweiskontrolle während einer Zugfahrt von A. mittels Worten beschimpft zu haben. Des Weiteren wird A. vorgeworfen, im Nachgang zur Fahrausweiskontrolle und nach Ankunft des Zuges am Bahnhof die SBB-Kundenbegleiterin angeschrien und sie an der Hand gepackt zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
08.06.2026 - 09:30, Verhandlungsbeginn
08.06.2026, Voraussichtliche Urteilseröffnung

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.4

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 i.V.m. lit. b StGB) sowie Widerhandlung gegen Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.



Bemerkungen

A. wird zusammengefasst vorgeworfen, die verbotene terroristische Organisation «Al-Qaïda» und deren syrischen Ableger «Jabhat al-Nusrah» und «Hay’at Thair al-Sham» von der Schweiz aus unterstützt zu haben. Die Unterstützungshandlungen sollen in der Verbreitung von Propagandamaterial im Zeitraum vom 1. bis zum 15. März 2016 sowie durch Überweisungen von insgesamt 0.315360729 Bitcoins im Ankaufswert von total Fr. 3'658.15 im Zeitraum vom 20. Mai bis 2019 bis 19. Oktober 2021 bestanden haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
10.06.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2025.59

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen gewerbsmässigen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 aStGB), mehrfacher Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 321ter Abs. 1 StGB) und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a Ziff. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, sie habe vom 6. Mai 2021 bis 23. Januar 2023 als Angestellte der Post CH AG in den Post-Zustellstellen B., C. und D. sowie auf ihren jeweiligen Zustelltouren als Postbotin mindestens 24 Postsendungen entwendet, geöffnet und sich deren Wertinhalte von insgesamt CHF 28'029.89 angeeignet. Ausserdem wird ihr zur Last gelegt, am 24. Januar 2023 an ihrem Domizil in E. 1.8 g Haschisch und 51.2 g Kratom für den Eigenkonsum besessen zu haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
15.06.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn
16.06.2026, Fortsetzung der Verhandlung
17.06.2026, Fortsetzung der Verhandlung
18.06.2026, Reservedatum
19.06.2026, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2025.44

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Betrugs (Art. 146 StGB), Veruntreuung (Art. 138 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB)



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, den Umstand, dass sein Vater, der damals in der Schweiz lebte, an einer Krankheit litt und nicht mehr urteilsfähig war, ausgenutzt zu haben, um sich zwischen Januar 2011 und Januar 2019 dessen Vermögenswerte, nämlich die Rechte des Gründers an einer Anstalt nach liechtensteinischem Recht, deren Vermögen auf rund 65 Millionen GBP geschätzt wurde, und Immobilien in London mit einem geschätzten Wert von 1,4 Millionen GBP sowie Vermögenswerte auf zwei Schweizer Bankkonten in der Höhe von CHF 919'048.– bzw. CHF 9’014’520.–, anzueignen.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Französisch
01.07.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2026.14

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Widerhandlung gegen Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen, Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Ziff. 1 aStGB) sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG).



Bemerkungen

A. wird zusammengefasst vorgeworfen, er habe die verbotene terroristische Organisation IS zwischen dem 26. September 2019 und 21. August 2020  von der Schweiz aus unterstützt, indem er B., einem Mitglied des IS resp. dessen Verlobten insgesamt Fr. 3'779.63 überwiesen habe. Zudem soll er im August 2020 von der Schweiz aus, ohne entsprechende Berichtigung 18 Wurfmesser im Internet bestellt und bezahlt haben. Schliesslich soll er 15 dieser Messer einem Freund überlassen haben.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
08.07.2026 - 10:30, Verhandlungsbeginn

Ort: II Gerichtssaal
Fall: SK.2025.31

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. wegen mehrfacher Verletzung der Meldepflicht (Art. 151 i.V.m. Art. 120 und Art. 121 FinfraG) und der Angebotspflicht (Art. 152 i.V.m. Art. 135 FinFraG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, die spätestens ab dem 11. Mai 2017 erfolgte Entstehung einer Aktionärsgruppe, welche gemeinsam eine Beteiligung von über 33.33 % an einem in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen gehalten habe, sowie das Unterschreiten der 3 %-Schwelle der Individualstimmrechte verspätet und nicht korrekt gemeldet zu haben. Zudem soll A. die am 11. Oktober 2017 erfolgte Änderung in der Gruppenstruktur wiederum verspätet und nicht korrekt gemeldet haben. Desweiteren sei A. der rechtskräftig verfügten Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots nicht nachgekommen.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Deutsch
31.08.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn
01.09.2026, Fortsetzung der Verhandlung
02.09.2026, Fortsetzung der Verhandlung
03.09.2026, Fortsetzung der Verhandlung
04.09.2026, Fortsetzung der Verhandlung
07.09.2026, Fortsetzung der Verhandlung
08.09.2026, Fortsetzung der Verhandlung
09.09.2026, Fortsetzung der Verhandlung
10.09.2026, Reservedatum
11.09.2026, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2025.21

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Hehlerei (Art. 160 StGB), Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB) sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 WG) und das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 BetmG).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, sich ab 2001 bis Juli 2020 an der kriminellen Mafia-Organisation 'Ndrangheta beteiligt und diese unterstützt zu haben.

Konkret soll er in der Schweiz als Mitglied und Vertrauensperson für die Wahrung der Interessen der 'Ndrangheta tätig gewesen sein, indem er enge Beziehungen zu deren Führungskadern unterhalten und diesen sowohl bei der Ausführung illegaler als auch legaler Handlungen uneingeschränkte Unterstützung angeboten habe, um zu unrechtmässiger sowie rechtmässiger finanzieller und persönlicher Ziele der kriminellen Organisation beizutragen. Der Beschuldigte habe namentlich Befehle der Clanführung ausgeführt oder ausführen lassen, dieser sowie weiteren Clanmitgliedern logistische Unterstützung gewährt, Bargeldtransfers von der Schweiz nach Italien vorgenommen, in der Schweiz als Vermittler im Betäubungsmittelhandel agiert, den unerlaubten Handel mit Waffen und Munition gefördert, Personen für die Ausführung von Handlungen rekrutiert und Vermögenswerte, über die der Clan verfügt habe, verschleiert. Überdies wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein «Locale» der 'Ndrangheta unterstützt zu haben.

A. wird ferner vorgeworfen, im Rahmen illegaler Betäubungsmittelgeschäfte wiederholt Vorbereitungshandlungen vorgenommen zu haben, die darauf abzielten, anderen auf sonstige Weise Betäubungsmittel verschiedener Art zum Verkauf zu verschaffen; Waffen und Munition eingeführt, besessen, veräussert, Drittpersonen angeboten, nach Italien exportiert und seine Vermittlerdienste für deren Verkauf angeboten zu haben; gefälschte Banknoten eingeführt, gelagert und Drittpersonen angeboten zu haben, um diese in der Schweiz in Umlauf zu setzen, und bei der Veräusserung mindestens einer von ihm erworbenen oder ihm geschenkten Waffe behilflich gewesen zu sein, von der er gewusst habe oder hätte annehmen müssen, dass sie durch einen Dritten mittels einer Vermögensstraftat erlangt worden war.



Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht

Sprache: Italienisch
05.10.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn
06.10.2026, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: SK.2025.22

Art der Delikte

Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB).



Bemerkungen

A. wird vorgeworfen, zumindest am 19. Juli 2020 den Betrag von EUR 50'000.00 von Italien in die Schweiz transportiert und an ihrem Domizil aufbewahrt zu haben. Das Geld sei in drei Plastiksäcklein verpackt gewesen, welche in einem mit Wasser und Puder durchtränkten Stoff eingewickelt und in einer Tasche mit doppeltem Boden versteckt gewesen seien. Auf diesem Geld wurden Betäubungsmittelspuren gefunden, wobei gemäss Anklage A. gewusst haben soll, dass das Geld aus einem Verbrechen, insbesondere aus einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, stammt.



Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter

Sprache: Italienisch