11.10.2023 - 09:30, Verhandlungsbeginn 12.10.2023, Reservedatum Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2022.33 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement EFD gegen A. wegen Erteilens falscher Auskünfte (Art. 45 Abs. 1 FINMAG) und Verletzung der Meldepflicht (Art. 37 GwG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, der Selbstregulierungsorganisation falsche Auskünfte erteilt und der Meldestelle für Geldwäscherei im Zusammenhang mit verdächtigen Währungswechseln keine Meldung erstattet zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Italienisch |
17.10.2023 - 10:30, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2023.21 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen mehrfacher Widerhandlung gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen, mehrfachen Beschaffens und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 und 1bis StGB) sowie wegen Betrugs (Art. 146 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, Jugendliche und junge erwachsene Männer für die verbotene Gruppierung «Islamischer Staat» angeworben respektive in ihrer Befürwortung des IS gefestigt zu haben, um den Kreis der IS-Anhängerschaft zu vergrössern. Weiter wird ihm zur Last gelegt, in den Sozialen Medien 31 Video- und Bilddateien mit IS-Propaganda und 4 Videos mit Propaganda der «Al-Qaïda» verbreitet sowie zwei Spendensammlungen zugunsten des IS koordiniert und geleitet zu haben. Zudem habe er sich drei Videos und ein Bild mit Gewaltdarstellungen beschafft und anschliessend in den Sozialen Medien verbreitet. Schliesslich soll der Beschuldigten einen Unfall vorgetäuscht und in der Folge zu Unrecht Taggeldleistungen der SUVA bezogen haben. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
25.10.2023 - 08:30, Verhandlungsbeginn 26.10.2023, Reservedatum Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2023.33 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. und B. wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB); Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 StGB); versuchtes Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 Abs. 2 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 StGB), evtl. versuchte Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz (Art. 37 Ziff. 1 aSprstG i. V. m. Art. 22 Abs. 1 StGB); strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis Abs. 1 Bst. a, b und c StGB); Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG). Bemerkungen A. und B. wird geworfen, mittäterschaftlich am 30. März 2022 in Basel eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) bei einer Privatliegenschaft zur Explosion gebracht und fremdes Eigentum gefährdet sowie solches beschädigt zu haben (Tatkomplex 1). A. und B. wird weiter vorgeworfen, in den Folgemonaten versucht zu haben, Plastiksprengstoff C4 in Deutschland zu beschaffen und in die Schweiz zu verbringen, um damit mehrere Sprengstoffanschläge gegen Privatpersonen zu verüben, dies in der Absicht, anschliessend an die Explosionen Geldbeträge in Millionenhöhe zu erpressen (Tatkomplex 2). A. wird unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen, da er ohne Berechtigung ein Elekroschockgerät des Typs "Power 200" besessen habe (Tatkomplex 3). Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
29.11.2023 - 08:30, Verhandlungsbeginn 30.11.2023, Reservedatum Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2023.8 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Ausnützen von Insiderinformationen als Primärinsider sowie Versuch dazu (Art. 154 Abs. 1 FinfraG, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB). Bemerkungen A. und B. wird vorgeworfen, Insiderinformationen zugunsten der C. AG ausgenützt zu haben, indem sie als Verantwortliche der C. AG (in der Funktion als Head of Accounting and Taxes bzw. CFO) in deren Namen, in Kenntnis des noch nicht publizierten Geschäftsergebnisses 2019 und totz einer internen Handelssperrfrist, der Bank D. den Auftrag erteilt hätten, ab dem 26. Mai 2020 15'000 Aktien der C. AG zu erwerben. Bis zur Publikation des Geschäftsergebnisses am 2. Juni 2020 habe die Bank D. 8'250 Aktien der C. AG erworben, wodurch die C. AG - aufgrund des in der Folge eingetretenen Kursanstiegs - einen unrechtmässigen Vermögensvorteil in Form eines Buchgewinns von CHF 87'638.03 erhalten habe. Danach habe die Bank D. auftragsgemäss die restlichen 6'750 Aktien für die C. AG erworben, ohne dass daraus ein Vermögensvorteil resultiert hätte. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
07.12.2023 - 09:00, Verhandlungsbeginn 07.12.2023, Entscheidverkündung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2023.25 Art der Delikte Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Ausnutzen von Insiderinformationen als Primärinsider (Art. 154 Abs. 1 FinfraG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, am 15. Mai 2018 als Chief Operating Officer der international tätigen Firma B. die nur Insidern bekannte Information über den schlechter als erwarteten Geschäftsgang der B. im Vorfeld der Veröffentlichung der Quartalszahlen am 24. Mai 2018 ausgenutzt zu haben. Durch den rechtzeitigen Verkauf seiner Anteile habe er einen Verlust in der Höhe von ca. Fr. 250'000.-- vermieden. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |