Wenn Sie sich für ein juristisches Praktikum bewerben möchten, besuchen Sie die Internetseite
Juristische Praktikantenstellen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen und Kontakte.
Ausserhalb eines laufenden Verfahrens nimmt das Bundesstrafgericht keine Stellung zu einer konkreten Rechts- oder Verfahrensfrage.
Grundsätzlich veröffentlicht das Gericht alle seine Entscheide in der Entscheiddatenbank. Wenn Sie einen bestimmten Entscheid nicht finden, wenden Sie sich an die Pressestelle (
presse@bstger.ch), die Ihnen zur Suche Informationen geben kann.
Alle Anträge auf Erteilung einer Apostille sind per Post an das
Generalsekretariat zu richten.
Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Um Zugang zum Gericht zu erhalten, müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen und dezente Kleidung tragen (keine kurzen Hosen, keine Flip-Flops etc.). Wir empfehlen Ihnen, sich im Voraus über das Kontaktformular anzumelden. Öffentliche Verhandlungen sind für Personen unter 16 Jahren nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung zugänglich.
Wenn Sie eine Beschwerde, Berufung oder eine andere Mitteilung auf elektronischem Weg einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Vorgehensweise auf der Internetseite
Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden zu beachten.
Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Geschäft haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Kammer. Halten Sie die Geschäftsnummer bereit. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite
Adressen.
Das Gericht (
presse@bstger.ch) muss über die neue E-Mail-Adresse für den Schriftverkehr und allfällige neue Kontaktdaten informiert werden. Zudem ist die Bestätigung des neuen Arbeitgebers einzureichen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
info@bstger.ch.