Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50'000 Franken inkl. MwSt. (Art. 27 VöB)
Das Bundesstrafgericht informiert gemäss Art. 27 VöB über ihre Beschaffungen mit eine Auftragswert über 50'000 Franken inkl. MwSt.
Für weitere Informationen diesbezüglich, besuchen Sie bitte die Webseite der Beschaffungskonferenz des Bundes.