Chronik

12. März 2000
Volk und Stände heissen Art. 191a der schweizerischen Bundesverfassung gut. Die neue Bestimmung bildet die Grundlage zur Schaffung neuer eidgenössischer Gerichte neben dem bereits existierenden Bundesgericht mit Sitz in Lausanne. Letzteres geht auf die Bundesverfassung von 1874 zurück. Es hatte seinerseits das alte Bundesgericht ohne festen Sitz gemäss Bundesverfassung von 1848 abgelöst.

1. Januar 2002
Die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 22. Dezember 1999 (StGB), welche neue Bundeskompetenzen im Bereich des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität schafft, tritt in Kraft.

21. Juni 2002
Das Parlament verabschiedet das Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Bellinzona und St. Gallen werden als Standorte für die beiden neuen eidgenössischen Gerichte gewählt.

4. Oktober 2002
Das Parlament verabschiedet das Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht.

1.Oktober 2003
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die ersten 11 Bundesstrafrichter und -richterinnen.

1. April 2004
Das Bundesstrafgericht nimmt seine Tätigkeit auf und ist bis zum Bezug der definitiven Räumlichkeiten in einem Provisorium in Bellinzona untergebracht. Für die Gerichtsverhandlungen steht ein Saal im Pretorio von Bellinzona zur Verfügung. Das Verfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

17. Juni 2005
Die eidgenössischen Räte verabschieden das Bundesgerichtsgesetz (BGG) und das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG), welche neue Kompetenzen für das Bundesstrafgericht im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vorsehen. Die Referendumsfrist für beide Gesetze läuft am 6. Oktober 2005 unbenutzt ab.

1. März 2006
Der Bundesrat setzt das Bundesgerichtsgesetz und das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG) auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

1. Januar 2007
Die II. Beschwerdekammer nimmt ihre Tätigkeit aufgrund der neuen Kompetenzen im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen auf.

19. März 2010
Das Parlament verabschiedet das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (StBOG), welches als neues Rahmengesetz der Bundesstrafbehörden fungieren und das Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über das Bundesstrafgericht ablösen soll.

1. Januar 2011
Mit dem Inkrafttreten der neuen schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) werden das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege sowie das Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über das Bundesstrafgericht, welches durch das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (StBOG) abgelöst wird, ausser Kraft gesetzt.

1. Januar 2012
Die I. und die II. Beschwerdekammer werden zu einer Beschwerdekammer vereinigt.

25. Oktober 2013
Das Bundesstrafgericht weiht sein neues Gerichtsgebäude an der Viale Stefano Franscini 7 in Bellinzona ein.

17. März 2017
Das Parlament verabschiedet die Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz; StBOG).

1. Januar 2019
Die Berufungskammer nimmt ihre Tätigkeit auf.