Entscheiddispositive

Die nicht anonymisierten Entscheiddispositive der letzten vier Wochen können grundsätzlich am Sitz des Bundesstrafgerichts eingesehen werden. Ausnahmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des Reglements des Bundesstrafgerichts über die Grundsätze der Information bleiben vorbehalten (SR 173.711.33).