Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden

Im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsprojekte des Bundes zu Gerichtsorganisation und Verfahren haben die Parteien seit Anfang 2011 die Möglichkeit, Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einzureichen. In zwei Verordnungen hat der Bundesrat geregelt, wie die Parteieingaben sowie der Versand der Urteile resp. Verfügungen in den verschiedenen Verfahren abgewickelt werden können.                        

Vorgehensweise:                        

  1. Elektronische Eingaben sind via die anerkannten Zustellplattformen möglich. Für die Anmeldung und die technische Einrichtung zur Benützung der Zustellplattform wird auf die entsprechende Bedienungsanleitung des Plattformanbieters verwiesen.

  2. Das Eingabedokument muss im Format PDF mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein. Zusammen mit allfälligen Beilagen (im Format PDF) werden sie via die Zustellplattform dem Bundesstrafgericht übermittelt. Die offizielle Mailadresse des Bundesstrafgerichts für die elektronische Eingabe lautet: egov@bstger.ch.