15.04.2009
Beschwerden gegen Herausgabe von Duvalier-Geldern (RR.2009.91-92, RR.2009.94)



Am 18. März 2009 wurden beim Bundesstrafgericht zwei Beschwerden eingereicht gegen den Entscheid des Bundesamtes für Justiz, gemäss welchem die Herausgabe von ca. Fr. 7 Millionen, welche sich in der Schweiz im Besitz von Jean-Claude Duvalier (Präsident der Republik Haiti von 1971 bis 1986) und ihm nahe stehenden Personen befinden, an die Republik Haiti verfügt wurde.

Die erste Beschwerde wurde von zwei Privatpersonen erhoben, die in Haiti resp. den USA wohnhaft sind. Diese Beschwerdeführer wenden sich gegen die Herausgabe der genannten Summe an Haiti, indem sie persönliche Forderungen von USD 1 Million, resp. USD 750'000.-- geltend machen. Sie stützen ihre Ansprüche auf ein durch ein Gericht in Florida (USA) gefälltes Abwesenheitsurteil gegen Jean-Claude Duvalier.

Mit Entscheid vom 7. April 2009 hat die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes die Beschwerde dieser zwei Privatpersonen abgewiesen, mit der Begründung, dass diese im Verfahren der internationalen Rechtshilfe keine Beschwerdelegitimation haben (TPF RR.2009.91-92).

Was die zweite Beschwerde anbetrifft, wurde diese durch die von der Herausgabeverfügung betroffene Kontoinhaberin, eine Stiftung liechtensteinischen Rechts, erhoben. Dieses Beschwerdeverfahren ist derzeit bei der II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes noch hängig.





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