22.03.2010
Entscheid i.S. "Fastweb-Affäre" (RR.2009.260-262)



Mit Entscheid vom 18. März 2010 hat die II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die Beschwerde von Paolo und Marco Prinzi und der Euram Finance AG gegen verschiedene ab Oktober 2007 durch die Eidgenössische Zollverwaltung auf Ersuchen der italienischen Behörden im Zusammenhang mit der so genannten "Fastweb-Affäre" durchgeführten Rechtshilfemassnahmen abgewiesen. Gegen den vorliegenden Entscheid kann Beschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt.





Zurück zur Übersicht: Medienmitteilungen 2010