Das Plenum des Bundesstrafgerichts ist heute Montag den 20. April 2020 vom Präsidenten des Bundesgerichts über das Ergebnis des aufsichtsrechtlichen Verfahrens informiert worden.
Die Gerichtsleitung des Bundesstrafgerichts wird die von der VK des Bundesgerichts vorgeschlagenen Massnahmen unter Einbezug der Stellungnahme der im Bericht angesprochenen Personen prüfen, die Umsetzung einleiten und dort, wo das Bundesgericht Abklärungen verlangt, im September anlässlich der Aufsichtssitzung Bericht erstatten.
Unser besonderes Augenmerk gilt weiterhin der wertvollen kulturellen Vielfalt unter den Mitarbeitenden des Bundesstrafgerichts, dem Respekt, den diese Vielfalt erfordert und der Nutzung des Potenzials, das in dieser kulturellen Diversität verfügbar ist.