30.09.2016
Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen Dieter Behring



Das Bundesstrafgericht hat die Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen Dieter Behring (SK.2015.44) am 30. September 2016 mit der Verkündung und der mündlichen Begründung des Urteils abgeschlossen. In der Hauptsache hat es Dieter Behring wegen gewerbsmässigen Betrugs, begangen zwischen dem 1. Oktober 2001 und Herbst 2004, schuldig gesprochen und zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat die Einziehung von beschlagnahmten Vermögenswerten angeordnet und eine Ersatzforderung von Fr. 100 Mio. zu Gunsten der Eidgenossenschaft gegen Dieter Behring gestellt. Die Entscheidung über die Zivilforderungen der Privatklägerschaft ergeht in Schriftform zu einem späteren Zeitpunkt. Es ist vorgesehen, sie zusammen mit der schriftlichen Urteilsbegründung mitzuteilen.

Das Urteil ist zur Zeit nicht rechtskräftig. Das Gericht wird das Urteil in den kommenden Monaten schriftlich begründen. Allfällige Rechtsmittel können erst ergriffen werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt (voraussichtlich erstes Quartal 2017). Das Gericht verzichtet deshalb darauf, das Dispositiv des am 30. September 2016 mündlich verkündeten Urteils an die nicht anwesende Privatklägerschaft und die beschwerten Dritten zu versenden. Ihnen wird das vollständige Urteil samt Begründung und detaillierter Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt, sobald es vorliegt.

Über die anteilsmässige Zuwendung von eingezogenen Vermögenswerten an die Privatklägerschaft, denen Schadenersatz zugesprochen wird, kann erst entschieden werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das Gericht wird die Privatklägerschaft zu gegebenem Zeitpunkt über das weitere Vorgehen informieren.

Kontakt:
Bundesstrafgericht, Mascia Gregori Al-Barafi, Generalsekretärin und Medienbeauftragte,
Tel. 091 822 62 62, E-Mail: presse@bstger.ch

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