21.11.2024 - 08:15, Fortsetzung der Verhandlung 22.11.2024, Reservedatum 25.11.2024, Reservedatum 26.11.2024, Reservedatum 27.11.2024, Reservedatum Ort: I Gerichtssaal |
Fall: CA.2024.13 Art der Delikte Berufungsverhandlung; A., B., C., D., Bundesanwaltschaft, Privatklägerschaft und Drittbetroffene (Berufungsführer) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2022.22 vom 17. Juni 2022 in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A., B., C. und D. und Drittbetroffene. A., B., C., D., die Bundesanwaltschaft, die Privatklägerschaft und gewisse Drittbetroffene haben gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2022.22 vom 17. Juni 2022 Berufung erklärt. Mit diesem Urteil wurde A. der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) schuldig gesprochen und vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB) freigesprochen, wobei das Verfahren eingestellt worden war betreffend Vorwürfen des gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB), der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) und der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB). B. wurde der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB), der Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) und des betrügerischen Konkurses (Art. 163 Ziff. 1 StGB) schuldig gesprochen. C. wurde der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB) und der Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) schuldig gesprochen und vom Vorwurf der Erschleichung einer falschen Beurkundung (Art. 253 StGB) freigesprochen, wobei das Verfahren bezüglich des Vorwurfs der Verletzung der Meldepflicht (Art. 37 GwG) eingestellt worden war. D. wurde der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB) schuldig gesprochen und vom Vorwurf der Erschleichung einer falschen Beurkundung (Art. 253 StGB) freigesprochen, wobei das Verfahren bezüglich der Vorwürfe der Verletzung der Meldepflicht (Art. 37 GwG) und der Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) eingestellt worden war. Bemerkungen Bezüglich des gewerbsmässigen Betrugs wird A. insbesondere vorgeworfen, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit als Chief Investment Officer (CIO) und Bevollmächtigter einer Anlagefondsverwaltungsgesellschaft, in der Absicht, sich in der Schweiz zwischen September 2005 und April 2008 ungerechtfertigt in der Höhe von mindestens USD 170'938'806.-- zu bereichern, diese Verwaltungsgesellschaft sowie acht Investmentfonds unter seiner Verwaltung arglistig in die Irre geführt habe, indem er ein Finanzkonstrukt errichtet und ausgebeutet habe, welches die erwähnte Verwaltungsgesellschaft und die Investmentfonds zu Handlungen veranlasst habe, die für ihre jeweiligen finanziellen Interessen schädlich gewesen seien. Zudem wird ihm qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung, eventualiter qualifizierte Veruntreuung vorgeworfen. Zusätzlich wird A. vorgeworfen, zwischen Dezember 2005 und Februar 2011 zusammen mit B., C., und D. auf qualifizierte Weise Handlungen begangen zu haben, die geeignet gewesen seien, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung und die Einziehung von Vermögenswerten krimineller Herkunft in der Höhe von mindestens USD 170'938'806.-- zu vereiteln. Schliesslich wird A. Urkundenfälschung vorgeworfen. Bezüglich Geldwäscherei wird B. insbesondere vorgeworfen, zusammen mit A., in und ausserhalb der Schweiz, mindestens zwischen Mai 2006 und Februar 2011, über verschiedene Gesellschaften auf qualifizierte Weise Handlungen begangen zu haben, die geeignet gewesen seien, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung und die Einziehung von Vermögenswerten krimineller Herkunft in der Höhe von mindestens USD 63'284'491.-- zu vereiteln. Zudem wird B. Urkundenfälschung und betrügerischer Konkurs vorgeworfen. Bezüglich Geldwäscherei wird C. vorgeworfen, zusammen mit A. und D. in der Schweiz, vom 20. September 2007 bis 2. Mai 2013, in qualifizierter Weise Handlungen begangen zu haben, die geeignet gewesen seien, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung und die Einziehung von Vermögenswerten krimineller Herkunft in der Höhe von insgesamt mindestens CHF 46'614'595.-- zu vereiteln. Zudem wird C. Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung vorgeworfen. Bezüglich Geldwäscherei wird D. vorgeworfen, zusammen mit A. und C. in der Schweiz, vom 19. November 2008 bis 2. Mai 2013, in qualifizierter Weise Handlungen begangen zu haben, die geeignet gewesen seien, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung und die Einziehung von Vermögenswerten krimineller Herkunft in der Höhe von insgesamt mindestens CHF 13'546'787.- zu vereiteln. Zudem wird D. Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung vorgeworfen. Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht Sprache: Französisch |
23.12.2024 - 10:15, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: CA.2024.25 Art der Delikte Berufungsverhandlung; A. (Berufungsführer), gegen das Urteil der Strafkammer SK.2024.7 vom 29. Mai 2024 in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. (Verfahren bei einer schuldunfähigen Person) wegen versuchter Nötigung (Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 StGB) Bemerkungen A. wird vorgeworfen, er habe am 2. Januar 2023 von der Schweiz aus versucht, die Redaktion einer Satire-Zeitschrift in Frankreich durch Androhung ernstlicher Nachteile zu nötigen, an ihrer journalistischen Praxis Änderungen vorzunehmen. Er habe namentlich die Absicht gehabt, die Redaktion dazu zu bewegen, künftig von der Veröffentlichung von Karikaturen des islamischen Propheten Mohammed abzusehen. A. soll laut Anklage im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein. Mit Urteil SK.2024.7 vom 29. Mai 2024 hat die Strafkammer festgestellt, dass A. den Tatbestand der versuchten Nötigung im Sinne von Art. 181 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB erfüllt habe, hat für A. eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB angeordnet und ihn für 5 Jahre des Landes verwiesen. Im Berufungsverfahren ficht A. einzig die Landesverweisung an. Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |