12.11.2010
Entscheid i.S. Oskar Holenweger betreffend Überstellung von Akten (SK.2010.13, BG.2010.19)



In der Strafsache gegen Oskar Holenweger ersuchte der zuständige Vorsitzende der Strafkammer die I. Beschwerdekammer um ganze oder teilweise Überstellung der Akten "Ramos", welche die Bundeskriminalpolizei ihr aus eigener Initiative überstellt hatte. Dieses Ersuchen wurde am 8. November 2010 abgelehnt (BG 2010.19, auf unserer Homepage). Der Vorsitzende wird Schritte einleiten, um auf anderem Weg den Beizug der für das Verfahren erforderlichen Unterlagen "Ramos" zu realisieren. Dies und andere, noch nicht abgeschlossene Beweismassnahmen (u.a. im Hinblick auf die Befragung des verdeckten Ermittlers Diemer) lassen erwarten, dass die Hauptverhandlung im 1. Quartal 2011 eröffnet werde.

Weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt, weder auf schriftliche noch mündliche Nachfrage.






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