29.04.2024 - 09:15, Verhandlungsbeginn
30.04.2024, Fortsetzung der Verhandlung
01.05.2024, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: CA.2020.14

Art der Delikte

Berufungsverhandlung; A., B., X SA und Y Ltd. (Berufungsführer) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.77 vom 26. Juni 2020 in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziffer 1 i.V.m. Ziffer 2 lit. b StGB).



Bemerkungen

A., B., die X SA und die Y Ltd. haben je gegen das Urteil der Strafkammer Berufung erklärt. Mit diesem Urteil wurden A. und B. schuldig gesprochen, vom 6. Juli 2009 bis 5. August 2011 in bandenmässiger Begehung rund Fr. 3.77 Mio. über den Schweizer Finanzplatz «gewaschen» zu haben.
Konkret sollen sie die Einziehung der verbrecherisch erlangten Vermögenswerte vereitelt haben, indem sie die Gelder von in der Schweiz geführten Bankkonten für private Aufwendungen und Investitionen im In- und Ausland verwendet hätten.



Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch