03.06.2025 - 10:15, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: CA.2024.37 Art der Delikte Berufungsverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft gegen A. (Berufungsführer) wegen versuchter Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 und Art. 22 Abs. 1 StGB), Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG) und Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 4 Abs. 1 lit. d WG). Bemerkungen A. wurde mit Urteil SK.2024.21 der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vom 2. Juli 2024 der versuchten Geldfälschung in Mittäterschaft mit B., der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten sowie mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à je Fr. 80.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren bestraft. A. beantragt im Berufungsverfahren die Ausfällung einer tieferen Strafe. Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |