04.02.2022
Bundesanwaltschaft gegen A., B., C. (SK.2020.27)



Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat am 4. Februar 2022 das Urteil gegen einen ehemaligen externen Vermögensverwalter, dessen ehemaligen Angestellten und Inhaber einer weiteren Firma, sowie einer weiteren Person, gefällt.

Die Bundesanwaltschaft warf den drei Beschuldigten, verschiedene Straftaten vor; in Bezug auf A. und B. mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung, mehrfachen Betrug und mehrfache Urkundenfälschung und in Bezug auf C. mehrfache Urkundenfälschung. Der angeklagte Sachverhalt bezieht sich auf die Zeit von ca. 2006 bis 2014.

A. wurde namentlich vorgeworfen, als Inhaber der Firma D. und in seiner Eigenschaft als externer Vermögensverwalter, in der Absicht sich oder seiner Firma einen unrechtmässigen Vermögensvorteil von mehreren tausend Franken zu verschaffen, mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgungen zum Nachteil seiner Kunden – Inhaber von Konten bei der Bank E. – und der Firma D. begangen zu haben. Gemäss Anklage hatte A. in Missachtung des ihm von den Kunden erteilten Auftrags Investitionen getätigt und den Kunden hohe Retrozessionen verschwiegen.

B. wurde vorgeworfen, als Inhaber der Firma F., im Zusammenhang mit Investitionen für Kunden der Banken G. und H., seine Vertretungsermächtigung missbraucht zu haben, um hohe Retrozessionen einzunehmen.

A. und B. wurde zudem vorgeworfen, um sich oder andere unrechtmässig zu bereichern, Angestellte der Bank E. durch arglistige Täuschung veranlasst zu haben, in Bezug auf einige Kundenkonten unrechtmässige Zahlungsaufträge hinsichtlich hoher Summen auszuführen.

A., B. und C. wurde schliesslich vorgeworfen, mehrere Urkundenfälschungen begangen zu haben.

Die Hauptverhandlung fand vom 12. bis zum 21. Januar 2022, in Anwesenheit der Beschuldigten A. und B., in Bellinzona statt. C. erschien nicht vor Gericht, weshalb in Bezug auf ihn das Abwesenheitsverfahren durchgeführt wurde.
Das Bundesstrafgericht ist aufgrund des Beweisergebnisses in Bezug auf die Mehrheit der Anklagepunkte zu einem Schuldspruch gelangt. A. wurde der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, des mehrfachen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde teilweise bedingt aufgeschoben. Der auszuführende Teil beträgt 12 Monaten, für den Rest wurde der bedingte Strafvollzug mit einer Probezeit von 2 Jahren gewährt. B. wurde für die ihm zur Last gelegten Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 verurteilt. Beide Strafen wurden bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren. C. wurde wegen mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à Fr. 30.00 bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt.

Die Umstände, dass seit den Tathandlungen viel Zeit verstrichen ist und die lange Dauer des Verfahrens haben zu einer gewichtigen Reduktion der Strafe geführt.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Bundesanwaltschaft das Verfahren im Jahr 2012 aufgrund eines Hinweises der Direzione nazionale antimafia in Rom eröffnet hatte. Die Untersuchung der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden betraf damals auch allfällige Verbindungen von A. und C. mit der organisierten Kriminalität in Italien. Dieser Verdacht wurde indessen nicht erhärtet und die diesbezüglichen Verfahren eingestellt.

Für den vollständigen Entscheid wird auf das Dispositiv verwiesen.

Beilage: Dispositiv SK.2020.27


Kontakt:
Bundesstrafgericht, Pressestelle, Tel. 058 480 68 68, E-Mail: presse@bstger.ch





Zurück zur Übersicht: Medienmitteilungen 2022