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05.02.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn 05.02.2026, Entscheidverkündung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.36 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen mehrfacher Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), mehrfachen In Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), mehrfachen Einführens, Erwerbens, Lagerns falschen Geldes, teilweise versucht (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), mehrfachen geringfügigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 i.V.m Art. 172ter StGB), mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG) und mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (Art. 12 i.V.m. Art. 5 NISSG i.V.m. Art. 23 Abs. 1 V-NISSG). Bemerkungen A. wird im Wesentlichen vorgeworfen, er habe im August 2023 mehrfach über die Online-Plattform B. insgesamt 406 falsche Banknoten im Gesamtbetrag von EUR 26'250.00 bestellt und sich vom Ausland an sein Domizil im Kanton C. liefern lassen. Anschliessend habe er von August 2023 bis Februar 2024 mindestens 309 der eingeführten Falsifikate im Gesamtbetrag von EUR 16'550.00 bearbeitet, um die Verwechslungsgefahr zu erhöhen. Schliesslich habe er von September 2023 bis Februar 2024 an verschiedenen Orten 18 falsche Banknoten im Gesamtbetrag von EUR 790.00 als echt in Umlauf gesetzt. A. wird weiter zur Last gelegt, er habe bis am 14. September 2023 eine Waffe besessen und teilweise in der Öffentlichkeit getragen, ohne über die entsprechende Bewilligung zu verfügen. Am 14. April 2025 habe er von Thailand herkommend ein Elektroschockgerät und weitere Waffen in das schweizerische Staatsgebiet verbracht, ohne über die entsprechenden Erwerbsscheine und Bewilligungen zu verfügen. Ausserdem habe er bis am 22. November 2023 einen verbotenen Laserpointer besessen und am 14. April 2025 einen solchen eingeführt, ohne über die entsprechenden Bewilligungen zu verfügen. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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10.02.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.17 Art der Delikte Hauptverhandlung (abgekürztes Verfahren) in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen mehrfachen Inverkehrbringens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), mehrfacher Einfuhr und Lagerung falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), wiederholten Betrugs (Art. 146 StGB, teilweise i.V.m. Art. 172ter StGB), versuchten Betrugs (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB), qualifizierter grober Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 3 SVG) sowie mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG) und gegen B. wegen Inverkehrbringens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), Einfuhr und Lagerung falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), versuchten Betrugs (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB), Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 StGB) und Pornografie (Art. 197 Abs. 5 und Ziff. 5 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, zwischen dem 29. April 2023 bis zum 2. Mai 2023 bei mindestens zehn Gelegenheiten, teils als Täter, teils als Mittäter, gemeinsam mit B. bzw. mit einer Drittperson, vorsätzlich mindestens 150 gefälschte Banknoten à EUR 100.–, im Gesamtbetrag von EUR 15’000.– an verschiedenen Orten, namentlich in Geschäften sowie in Wechsel-/Reisebüros etc., in der Stadt Bern, als echt oder unverfälscht in Umlauf gebracht zu haben. Zudem wird ihm zur Last gelegt, bei einigen dieser Gelegenheiten Betrug und versuchten Betrug begangen zu haben. Im selben Zusammenhang wird ihm vorgeworfen, mindestens 175 gefälschte Banknoten à EUR 100.–, im Gesamtbetrag von EUR 17’500.–, in die Schweiz eingeführt und anschliessend gelagert zu haben, mit dem Zweck, diese in der Schweiz in Umlauf zu bringen. Überdies wird A. ein Geschwindigkeitsüberschreiten um 81 km/h auf der Autobahn sowie das wiederholte Führen eines Motorfahrzeugs auf Schweizer Gebiet trotz Entzugs des Führerausweises zur Last gelegt. B. wird vorgeworfen, am 2. Mai 2023 in Mittäterschaft mit A. mindestens 94 gefälschte Banknoten à EUR 100.–, im Gesamtbetrag von EUR 9’400.–, in einem Wechsel-/Reisebüro in der Stadt Bern als echt oder unverfälscht in Umlauf gebracht zu haben. In diesem Zusammenhang wird ihm ebenfalls versuchter Betrug zur Last gelegt. Weiter wird B. vorgeworfen, sich am 2. Mai 2023 von Turin (Italien) in die Schweiz begeben zu haben und dabei als Mittäter von A. mindestens 100 gefälschte Banknoten à EUR 100.–, im Gesamtbetrag von EUR 10’000.–, in die Schweiz eingeführt und anschliessend gelagert zu haben, mit dem Zweck, diese in der Schweiz in Umlauf zu bringen. Schliesslich wird B. zur Last gelegt, am 2. Mai 2023 aus Italien in die Schweiz mindestens drei Videodateien mit Darstellungen grausamer Gewalttätigkeiten sowie zwei Videos und eine Abbildung mit verbotener Pornografie eingeführt und gelagert zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Italienisch |
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25.02.2026 - 13:30, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.19 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Beschimpfung (Art. 177 StGB), Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, am 12. Juni 2024 um ca. 10:00 Uhr im Zug von Biel nach Freiburg bei der Fahrausweiskontrolle durch den Kundenbegleiter B. diesen gedroht zu haben, ihn bei den Verantwortlichen der SBB zu melden, und hätte dabei mit den Händen vor dem Gesicht von B. herumgefuchtelt. Darüber hinaus soll A. bei der Ankunft des Zuges im Bahnhof Freiburg B. als «connard» und «Arschloch» bezeichnet und rassistische Äusserungen gegen ihn gemacht haben, insbesondere, dass B. solle «rentrer chez lui». Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Französisch |
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26.02.2026 - 08:30, Verhandlungsbeginn 27.02.2026, Fortsetzung der Verhandlung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.1 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB). Bemerkungen A. und B. wird vorgeworfen, sie hätten in gegenseitiger Absprache am 1. April 2016 Vermögenswerte in der Höhe von USD 7 Mio. von einem Konto bei der Bank C., lautend auf D. AG, auf ein Bankkonto in den Vereinigten Arabischen Emiraten, lautend auf E. LLC. und F. LTD., transferiert. Dabei handle es sich um Vermögenswerte deliktischer Herkunft, welche der D. AG am 21. März 2016 durch eine Zahlung des Wirtschafts- und Finanzministeriums eines afrikanischen Landes zugeflossen seien. Deren Einziehung sei dadurch erschwert oder vereitelt worden. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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10.03.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn 11.03.2026, Reservedatum Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.38 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Verwaltungsstrafsache Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. wegen Tätigkeit als Finanzintermediär ohne Bewilligung (Art. 44 FINMAG i.V.m. Art. 14 GwG, in der bis 31. Dezember 2019 in Kraft gewesenen Fassung) und Erteilens falscher Auskünfte (Art. 45 FINMAG, in der bis 31. Dezember 2019 in Kraft gewesenen Fassung).
Bemerkungen A. wird vorgeworfen, vom 18. August 2015 bis 31. Dezember 2015 sowie vom 8. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 als formelles Organ der Gesellschaft B. AG über die Handelsplattform C. eine Tätigkeit als Finanzintermediär berufsmässig ausgeübt zu haben, ohne vorgängig die Gesellschaft B. AG einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen oder eine Bewilligung der FINMA erlangt zu haben. A. wird weiter zur Last gelegt, in einer Selbsterklärung vom 31. Juli 2015 und in einem GwG-Formular vom 20. Mai 2019 der FINMA falsche Auskünfte erteilt zu haben; zudem soll er im Zusammenhang mit zwei Anschlussgesuchen der B. AG falsche Auskünfte an die betreffenden Selbstregulierungsorganisationen erteilt haben, namentlich am 28. November 2017, am 16. April 2018 sowie am 19. April 2018. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Italienisch |