23.04.2025 - 14:00, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.66 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A., B., C., D., und E. wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 Abs. 1 und 2 StGB); B. und C. wegen versuchten Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) und Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB); C. und D. wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 ff. SVG); D. wegen mehrfacher Fälschung von Ausweisen (Art. 252 Abs. 3 StGB); D. und E. wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (Art. 118 Abs. 1 AIG [D.]; Art. 115 Abs. 1 lit. a und b AIG [E.]). Bemerkungen A., B., C., D. und E. wird in der Hauptsache vorgeworfen, sie hätten am 23. Juni 2023 in Mittäterschaft 220 pyrotechnische Gegenstände von Frankreich in die Schweiz eingeführt, aus welchen sie am 1./2. Juli 2023 im F.-Shop im Kanton Aargau teils drei unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) zur Sprengung von Geldausgabeautomaten hergestellt hätten. Durch die Lagerung der pyrotechnischen Gegenstände und die Herstellung der USBV hätten sie in verbrecherischer Weise Sachen und Personen konkret in Gefahr gebracht. In Nebenpunkten der Anklage wird B. und C. vorgeworfen, sie hätten am 1. Juli 2023 in einem Mehrfamilienhaus im Kanton Aargau einen Einbruchdiebstahl versucht. C. und D. werden ausserdem im Juni 2023 mehrere Strassenverkehrsdelikte zur Last gelegt. D. wird weiter zur Last gelegt, er habe als kosovarischer Staatsbürger in der Schweiz zwischen dem 10. November 2022 und dem 1. Juli 2023 nebst einem gefälschten kroatischen Führerausweis auch einen gefälschten kroatischen Reisepass benutzt und damit unter anderem am 23. November 2022 beim Migrationsamt des Kantons Bern eine 5-jährige Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz erschlichen. Schliesslich wird E. als albanischer Staatsbürger vorgeworfen, sich vom 23. Juni 2023 bis 2. Juli 2023 unerlaubt in der Schweiz aufgehalten zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
13.05.2025 - 11:15, Entscheidverkündung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.30 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen mehrfachen In Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), mehrfachen Einführens, Erwerbens, Lagerns falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 StGB), mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 StGB) und gegen B. wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 5 Abs. 2 lit. c und Art. 12 WG). Bemerkungen A. und B. wird in der Hauptsache vorgeworfen, sie hätten vom 17. November bis 18. November 2021 gemeinsam in Basel insgesamt 346 gefälschte Fünffrankenmünzen an Spielautomaten als echt in Umlauf gesetzt, welche sie zuvor sowie weitere 393 gelagert hätten. A. wird zudem beschuldigt, er habe am 16. November 2021 mindestens 1'406 gefälschte Fünffrankenmünzen aus Deutschland in die Schweiz eingeführt und anschliessend – teilweise mit B. – bis am 18. November 2021 in Basel gelagert, wovon er 40 zur Begleichung einer Hotelrechnung verwendet habe. B. wird zusätzlich zur Last gelegt, er habe ohne Bewilligung ein Elektroschockgerät aufbewahrt. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
14.05.2025 - 08:30, Verhandlungsbeginn Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.7 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen B. und C. wegen gewerbmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB), versuchten gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 22 StGB), In Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), versuchten In Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 und 250 StGB), Einführens, Erwerbes und Lagerns falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB) und Geldwäscherei (Art.305bis Ziff. 1 StGB). Bemerkungen B. wird vorgeworfen, zwischen dem 15. und 20. Juli 2019 60 falsche Banknoten à EUR 100 im Gesamtwert von EUR 6'000 eingeführt, an denselben Tagen 10 falsche Banknoten à EUR 100 im Gesamtwert von EUR 1'000 gelagert und schliesslich zusammen mit A. insgesamt 45 falsche Banknoten à EUR 100 im Gesamtwert von EUR 4'500 in Umlauf gebracht zu haben. C. wird vorgeworfen, zwischen dem 15. und 20. Juli 2019 60 falsche Banknoten à EUR 100 im Gesamtwert von EUR 6'000 eingeführt, an denselben Tagen 10 falsche Banknoten à EUR 100 im Gesamtwert von EUR 1'000 gelagert und schliesslich zusammen mit A., insgesamt 48 falsche Banknoten im Gesamtwert von EUR 4'800 in Umlauf gebracht sowie versucht zu haben, eine falsche 100 EUR-Banknote in Umlauf zu bringen. Den zwei Beschuldigten werden sodann gewerbsmässiger Betrug, versuchter gewerbsmässiger Betrug sowie Geldwäscherei vorgeworfen. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Französisch |
21.05.2025, Voraussichtliche Urteilseröffnung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.25 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB). Bemerkungen A., ukrainischer Staatsangehöriger, wird vorgeworfen, im April 2023 den Betrag von EUR 174'205 in Banknoten, welche er von einer anderen Person in Belgien erhalten habe, in einem Rucksack versteckt über den Grenzübergang Brogeda von Italien in die Schweiz und danach von der Schweiz nach Italien transportiert zu haben. Auf den diversen Bündeln von Banknoten seien Kokainspuren festgestellt worden, während auf A. selbst sowie im für den Transport verwendeten Fahrzeug, in welchem ein Geldzählapparat gefunden worden sei, weitere Betäubungsmittelspuren festgestellt worden seien. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Italienisch |