12.05.2006
Akteneinsicht im Zusammenhang mit Terroranschlag vom 11. September 2001



Angesichts der Tagesaktualität teilt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts als fachliche Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Folgendes mit: Gestützt auf mehrere Presseberichte (Sonntagszeitung vom 2. April 2006, Bund, Le Matin und 20 Minuten vom 3. April 2006, Sonntagsblick vom 9. April 2006) sah sich die Beschwerdekammer veranlasst, die notwendigen Abklärungen über den Ablauf der Akteneinsicht durch Vertreter des FBI bei der Bundesanwaltschaft in Sachen Al Taqwa Bank und Youssef Nada zu treffen. Diese Akteneinsicht war im Zusammenhang mit dem Terroranschlag des 11. September 2001 vom 2. bis 12. April 2002 in Bern durchgeführt worden. Bundesanwalt Valentin Roschacher und sein Stellvertreter, Michel André Fels, der bei der Akteneinsicht persönlich anwesend war, wurden am 27. April 2006 zur Angelegenheit befragt, und sie erlaubten der Beschwerdekammer die Einsichtnahme in den Schlussrapport des FBI vom 12. April 2002 über die fragliche Akteneinsicht. Stv. Bundesanwalt Fels bestätigte auf entsprechende Frage ausdrücklich, dass anlässlich der Akteneinsicht keine Fotokopien erstellt wurden; der Schlussrapport des FBI führt zum gleichen Schluss. Unter diesen Umständen besteht für die Beschwerdekammer kein Anlass für weitere aufsichtsrechtliche Schritte. Angesichts der Bedeutung der Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Terroranschlag vom 11. September 2001 und deren Dringlichkeit war es angebracht, wenn die Bundesanwaltschaft sämtliche gesetzlichen und staatsvertraglichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Behörden der Vereinigten Staaten ausschöpfte, insbesondere auch die Möglichkeiten der spontanen Rechtshilfe gemäss Art. 67a Abs. 1 IRSG.




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