Bericht zu den Vorwürfen betreffend die geringe Anzahl der von der Bundesanwaltschaft erhobenen Anklagen
Mit Pressemitteilung vom 6. Juni 2006 hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts eine ausserordentliche Überprüfung fachlicher Natur der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft in Aussicht gestellt. Gleichzeitig erwähnte sie, dass im Verlaufe des Monats Juni 2006 ein bereits begonnener Bericht zu den Vorwürfen betreffend die geringe Anzahl der von der Bundesanwaltschaft erhobenen Anklagen abgeschlossen werde. Nachdem der Bundesanwaltschaft eine Erstreckung der Frist zur Einreichung einer Vernehmlassung zum Berichtsentwurf gewährt werden musste, hat diese am 26. Juni 2006 im Rahmen einer äusserst umfangreichen Eingabe Stellung genommen. Diese Stellungnahme bedarf einer eingehenden Prüfung. Entsprechend verzögert sich der Abschluss des Berichts.