Mit Entscheid vom 30. April 2012 hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über die Beschwerde mehrerer Beschuldigten befunden, gegen welche die Bundesanwaltschaft infolge der Ereignisse des "arabischen Frühlings" in Aegypten ein Strafverfahren führt.
Das Gericht hat den Entscheid der Bundesanwaltschaft bestätigt, mit welchem diese die Arabische Republik Aegypten als Privatklägerschaft zuliess.
Gegen den erwähnten Entscheid der Beschwerdekammer besteht keine Möglichkeit des Weiterzugs an das Bundesgericht.
Heute werden weitere Entscheide publiziert, welche die Beschwerdekammer seit letztem Herbst in Zusammenhang mit den Ereignissen in Aegypten gefällt hat. Die Publikation dieser Entscheide war bis zum Entscheid über die Zulassung Aegypten als Privatklägerschaft und die Frage des Akteneinsichtsrechts aufgeschoben worden.