Einer der sich in Auslieferungshaft befindlichen FIFA-Funktionäre hat gegen die vom Bundesamt für Justiz angeordnete Auslieferungshaft Beschwerde erhoben. Mit Entscheid von heute hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts diese Beschwerde abgewiesen. Das Gericht hat das Vorliegen einer Fluchtgefahr bejaht. Die dagegen vorgebrachten Einwände wie hohes Alter, Gesundheitszustand etc. sprechen vorliegend nicht gegen Fluchtgefahr. Der Beschwerdeführer ist mit der Schweiz nicht eng verbunden und in der Lage, weite Reisen zu unternehmen. Ersatzmassnahmen wie Kaution, Electronic-Monitoring etc. würden das Risiko einer Flucht nicht genügend reduzieren. Gestützt auf einen ausführlichen Bericht des gefängnisärztlichen Dienstes des Gefängnisses Zürich ist auch die Hafterstehungsfähigkeit des Beschwerdeführers zu bejahen.
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Bundesstrafgericht, Mascia Gregori Al-Barafi, Generalsekretärin und Medienbeauftragte
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FIFA officials no release from detention pending extradition proceedings