Nachdem der Prozessauftakt ursprünglich für April 2020 vorgesehen war, sah sich das Gericht am 13. März 2020 auf Grund der COVID-19-Pandemie gezwungen, diesen zu vertagen. Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen sowie den mit derselben für die 14 vorgeladenen Personen verbundenen Risiken suchte das Gericht nach einer Möglichkeit, die Einvernahme dieser Personen mittels Videoschaltung durchzuführen. Hierfür bedurfte es nicht nur der Einwilligung der örtlichen Behörden, sondern zusätzlich der Unterstützung durch eine diplomatische Vertretung in Monrovia, da die Schweiz an besagtem Orte weder über eine Botschaft noch über ein Konsulat verfügt.
Nachdem zuerst eine Verlegung des Prozesses auf August ins Auge gefasst worden war, entschied das Gericht letztlich, diesen auf Grund der Schwierigkeiten mit seinen Gesprächspartnern sowie der betroffenen Personen, sich während der Regenzeit nach Monrovia zu begeben, im November/Dezember 2020 durchzuführen, in der Hoffnung, dass sich die Situation bis zu diesem Zeitpunkt massgeblich entspannen würde.
Nach entsprechenden Vorstössen erhielt das Gericht zunächst die schriftliche Erlaubnis des liberianischen Solicitor general sowie die Einladung seitens der Botschaft eines Drittlandes, das jedoch nach mehr als drei Monaten auf die Bedingungen seines ursprünglichen Angebotes zurückkam. Die lokalen Behörden wiederum stellten entgegen jeglicher Erwartung neue Bedingungen, deren Formulierung zu unklar war, als dass das Gericht sie hätte erfüllen können. Zudem verfügt das Gericht noch nicht über die Zusage, die Videokonferenz mit der Unterstützung eines örtlichen Partners durchführen zu können.
Auf Grund der vorhandenen Widerstände hat das Gericht – trotz der Unterstützung durch das EDA und dessen Vertretung in Abidjan – entschieden, abzuwarten bis die Anreise in die Schweiz der sieben Privatkläger wieder möglich ist. Um die Wahrscheinlichkeit ihrer Teilnahme zu erhöhen, beabsichtigt das Gericht nach wie vor, die Zeugen – zu deren Erscheinen das Gericht diese nicht verpflichten kann sondern bloss zur Teilnahme einladen kann – mittels Videoübertragung einzuvernehmen.
Das EDA ist zudem weiter, mit der Unterstützung seiner Vertretung in der Elfenbeinküste, darum bemüht einen für die Zeugeneinvernahme geeigneten Ort in Westafrika zu finden. Sollten diese Bemühungen wider Erwarten scheitern, so wäre das Gericht gezwungen, die Zeugen Ende Dezember in der Schweiz vorzuladen – trotz aller damit verbundenen Unsicherheiten, Risiken und Unannehmlichkeiten.
Da die sanitäre Lage nach wie vor besorgniserregend erscheint, befürchtet das Gericht durch ein Festhalten am Prozessauftakt am 16. November 2020, die Verfahrensbeteiligten erheblicher Gefahren auszusetzen, weshalb dieser um zwei Wochen nach hinten verschoben wird. Sollte sich die Situation positiv entwickeln, wird der Prozess vom 30. November bis 18. Dezember 2020 stattfinden.
Da unverjährbare mutmassliche Delikte zu beurteilen sind, steht die ordnungsgemässe Durchführung des Prozesses durch diese Vertagung nicht auf dem Spiel.
Durch die pandemiebedingten Risiken ist die Anzahl der Plätze für das an der Teilnahme an der Verhandlung interessierte Publikum sowie für Journalisten besonders begrenzt. Die wenigen Plätze werden nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.
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Bundesstrafgericht, Pressestelle, Tel. 058 480 68 68, E-Mail: presse@bstger.ch