30.11.2015
Hauptverhandlung in der Strafsache "Gazprom" unterbrochen (SK.2015.17)



Gegen zwei Funktionäre des russischen Energiekonzerns "Gazprom" und zwei Kaderleute des Konzerns ABB/Alstom/Siemens hatte die Bundesanwaltschaft wegen aktiver und passiver Bestechung im Zusammenhang mit der Lieferung von Kompressorstationen an Erdgaspipelines ermittelt. Die Verfahrenssprache in Bundesstrafsachen hat die Bundesanwaltschaft festzulegen; sie bestimmte Deutsch bereits zu Beginn der Ermittlungen im Jahre 2010. Anfangs Juli 2015 wurde Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Die Beschwerdekammer gestattete den Verteidigern, sich während der Vorbereitung der Hauptverhandlung mit in Französisch abgefassten Eingaben an die Strafkammer zu wenden (vgl. BB.2015.86+87). Für die Hauptverhandlung blieb es bei Deutsch als Verfahrenssprache, nicht zuletzt wegen der Notwendigkeit einer laufenden Protokollierung. Auf Beschwerden, mit welchen drei Verteidiger eine freie Wahl zwischen Deutsch und Französisch durchsetzen wollten, trat die Beschwerdekammer nicht ein (vgl. BB.2015.117+118+119).

An der heute begonnen Hauptverhandlung intervenierten drei Verteidiger gleichwohl in Französisch und weigerten sich, ihre Ausführungen zu Vorfragen in der Verhandlungssprache zu formulieren. Einer von ihnen, dem ein amtliches Mandat anvertraut worden war, kam darauf zurück und sicherte zu, sich künftig der Verfahrenssprache zu bedienen. Mit Rücksicht auf die Strafe, welche im Falle einer Verurteilung droht, müssen in diesem Prozess alle Beschuldigten verteidigt sein. Dafür sind Anwälte notwendig, die willens und fähig sind, diese Aufgabe während der Verhandlung im vollen Interesse ihrer Mandanten wahrzunehmen. Weil deren zwei nicht in diesem Sinne gehörig verteidigt waren, musste die Hauptverhandlung unterbrochen werden, bis ein Anwalt mit erbetenem oder amtlichem Mandat eingesetzt ist.

BB.2015.8

BB.2015.87

BB.2015.117

 BB.2015.118

 BB.2015.119





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