18.06.2021
Bundesanwaltschaft gegen Alieu Kosiah (SK.2019.17) - Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts eröffnete am 18. Juni 2021 ihr Urteil gegen Alieu Kosiah, ehemaliges Mitglied der liberianischen Rebellenfraktion ULIMO



Die Bundesanwaltschaft warf Alieu Kosiah in der Anklageschrift vom 22. März 2019 vor, insgesamt 25 Kriegsverbrechen begangen zu haben. Mit Urteil vom 18. Juni 2021 sprach das Bundesstrafgericht Alieu Kosiah folgender Kriegsverbrechen schuldig: Verwendung eines Kindersoldaten, Befehlserteilung zur Tötung von dreizehn Zivilisten, Befehlserteilung zur Tötung zweier Kriegsgefangenen, Mord an vier Zivilisten, Vergewaltigung einer Zivilistin, Befehlserteilung zur unmenschlichen Behandlung von sieben Zivilisten, Leichenschändung, mehrfache Befehlserteilung zur unmenschlichen bzw. entwürdigenden und erniedrigenden Behandlung mehrerer Zivilisten, mehrfache unmenschliche bzw. entwürdigende und erniedrigende Behandlung sowie Befehlserteilung zur Plünderung eines Stromgenerators und eines Dorfs. Von den Vorwürfen der Rekrutierung eines Kindersoldaten, des versuchten Mords an einem Zivilisten, alternativ der Schädigung des Körpers bzw. der physischen und psychischen Gesundheit, des Mords an einem Zivilisten in Mittäterschaft und der Befehlserteilung zur Plünderung eines Elektrizitätswerks wurde er freigesprochen. Alieu Kosiah wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt, der Höchststrafe im massgeblichen Zeitpunkt. Strafmildernde Umstände bestanden keine. Zusätzlich wurde eine Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren ausgesprochen. Ausserdem wurde Alieu Kosiah verpflichtet, sieben Privatklägern eine Genugtuung zu bezahlen.

Das Bundesstrafgericht dankt den zahlreichen Behörden aus dem In- und Ausland, die das Gericht während des Verfahrens unterstütz haben und so die Durchführung dieses Prozesses trotz der Pandemie ermöglicht und einen reibungslosen Verfahrensablauf gefördert haben.

Für die detaillierte Entscheidbegründung wird auf das schriftliche Urteil verwiesen.


Kontakt: 
Bundesstrafgericht, Pressestelle, Tel. 058 480 68 68, E-Mail: presse@bstger.ch





Zurück zur Übersicht: Medienmitteilungen 2021