17.03.2022
Gemeinsame Medienmitteilung des Bundesgerichts, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts zu den Geschäftsberichten 2021



Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte

Am Donnerstag haben das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht ihre Geschäftsberichte des Jahres 2021 veröffentlicht.

Das Bundesgericht bewältigte die Geschäftslast insgesamt innert angemessener Frist. Es erachtet die Situation in Bezug auf die Geschäftslast aber weiterhin als kritisch. Um der Überlastungssituation im Rahmen des Machbaren mit eigenen Massnahmen entgegenzutreten, führte das Bundesgericht die 2020 begonnene Reorganisation seiner Abteilungen fort. Es hat dazu drei wichtige Entscheide gefällt. Das Bundesstrafgericht verzeichnete im Jahr 2021 weiterhin eine hohe Arbeitsbelastung. Der neugewählte Präsident hat für das laufende Jahr gezielt das Thema "Gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung" aufgenommen und die Empfehlungen der Aufsichtsbehördeweiter umgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht konnte die Zahl hängiger Verfahrentrotz der Coronapandemie abbauen. Zudem stellte es mit diversen Digitalisierungsmassnahmen wie dem Ausbau des Scancenters seinen Betrieb auch im zweiten Coronajahr sicher. Beim Bundespatentgericht ist die Zahl der Eingänge gegenüber dem Vorjahrgestiegen. Erledigt wurden 22 Verfahren, die Pendenzen erhöhten sich leicht. Detaillierte Angaben zu den Geschäftsberichten können den beiliegenden Pressemitteilungen der einzelnen Gerichte entnommen werden.

Pressemitteilung des Bundesstrafgerichts zu seinem Geschäftsbericht 2021

Geschäftsjahr 2021 – hohe Arbeitsbelastung und hoher Erledigungsquotient

Das Bundesstrafgericht verzeichnete im Jahr 2021 weiterhin eine hohe Arbeitsbelastung. Der Erledigungsquotient liegt über alle Kammern hinweg bei 91%. Die Auswirkungen der pandemischen Lage führten zu spürbaren Einschränkungen und damit zu Verzögerungen der Abläufe.


Verwaltungskommission – Umsetzung der Empfehlungen und Aufwand wegen Covid-19

Die Umsetzung der Empfehlungen der Aufsichtsbehörde wurde von der Gerichtsleitung weiterhin konsequent weitergeführt. Zudem hatte sie sich intensiv mit neuen Sonderregelungen in Bezug auf Covid-19 zu beschäftigen. Nebst den üblichen Leitungsgeschäften wurde die Suche nach Räumlichkeiten für die Berufungskammer fortgesetzt.


Statistik – Fallbelastung und Erledigungsquotient am Bundesstrafgericht


Eingänge 2020Eingänge 2021Erledigungsquotient
Strafkammer6355109%
Beschwerdekammer78672490%
Berufungskammer545481%


Strafkammer – hoher Erledigungsquotient bei sehr umfangreichen Fällen

Im Jahr 2021 verzeichnete die Strafkammer mit 55 Eingängen 13% weniger Fälle als im Vorjahr. Mit einem Erledigungsquotienten von rund 110% wurden mehr Fälle erledigt als eingegangen sind. Besonders intensiv war die Beurteilung von vier sehr umfangreichen und komplexen Verfahren aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität. Die Strafkammer hatte sich dabei mit einem Aktenumfang von rund 4'200 Bundesordnern und ca. 211 Gigabyte elektronischer Daten zu befassen.

Beschwerdekammer – hoher Zeitaufwand für aufwändige Entsiegelungsverfahren

Im Berichtsjahr sind bei der Beschwerdekammer 724 Geschäfte eingegangen. Der Erledigungsquotient lag bei 90%. Damit liegt man 8% unter dem Vorjahreswert. Dies hat unter anderem mit aufwändigen Entsiegelungsverfahren im Bereich des Verwaltungsstrafrechts zu tun, bei welchen mehr als 100'000 elektronische Dateien zu triagieren waren. Die überwiegende Mehrheit der Verfahren wurde innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen.

Berufungskammer – hohe Eingangszahlen bei personeller Unterbesetzung

Die Berufungskammer hatte als zweitinstanzliches Strafgericht des Bundes mit 54 Fällen eine sehr hohe Arbeitslast. Sowohl die Anzahl der Eingänge als auch der Erledigungen lag auch im 2021 weit über jener, die der ursprünglichen Planung zu Grunde gelegt wurde. Insgesamt wurden 43 Fälle innerhalb guter Erledigungsfristen abgeschlossen. Im Berichtsjahr konnten jedoch weniger Verfahren abgeschlossen werden als eingegangen sind. Dies hat mit einer personellen Unterbesetzung zu tun, die im Verlauf des Jahres behoben wird.

Kurz-Ausblick für das Jahr 2022 – Vertrauen und Wertschätzung am Bundesstrafgericht

Der neu gewählte Präsident des Bundesstrafgerichts, Alberto Fabbri, hat zusammen mit der neuen Vize-Präsidentin Joséphine Contu Albrizio gezielt das Thema "Gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung" aufgenommen und die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde weiter umgesetzt. Als Präsident hat er direkte und offene Gespräche mit Mitarbeitenden aus allen Bereichen geführt, um ein detailliertes Bild der Gesamtsituation am Gericht zu erhalten. "Die Gespräche wurden sehr geschätzt und sind ein wichtiger Schritt und eine gute Ausgangslage zur weiteren Stärkung des Gerichts", betont Alberto Fabbri.

Geschäftsbericht 2021

Kontakt:
Bundesstrafgericht, Marc-Antoine Borel, Generalsekretär, Tel. 058 480 68 68, E-Mail: presse@bstger.ch





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