18.05.2005
Beschwerde von Evgeniy O. Adamov gegen Auslieferungshaftbefehl (BH.2005.12)



Die Beschwerdekammer bestätigt den heutigen Eingang der Beschwerde von Evgeniy O. Adamov gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz. Der Entscheid wird nach Durchführung des Schriftenwechsels innerhalb der nächsten Wochen ergehen. Zufolge Hängigkeit des Verfahrens können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.




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